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   BFH, 06.12.1989 - II B 146/89   

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https://dejure.org/1989,21021
BFH, 06.12.1989 - II B 146/89 (https://dejure.org/1989,21021)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1989 - II B 146/89 (https://dejure.org/1989,21021)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - II B 146/89 (https://dejure.org/1989,21021)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.01.1977 - V R 87/76

    Kündigung der Vollmacht - Wirksamkeit - Anzeige der Bestellung eines anderen

    Auszug aus BFH, 06.12.1989 - II B 146/89
    Die Mitteilung des Prozeßbevollmächtigten des Beschwerdeführers, er habe "das Mandat niedergelegt", d.h. den Vollmachtsvertrag gekündigt, kann keine rechtliche Wirksamkeit erlangen, weil der Prozeßbevollmächtigte nicht die Bestellung eines anderen Prozeßbevollmächtigten angezeigt hat, der den Beschwerdeführer vor dem BFH vertreten darf (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, § 155 FGO, § 87 ZPO; BFH-Urteil vom 13.Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238).
  • BFH, 01.07.1987 - II B 59/87

    Fristgebundene Beschwerde gegen den die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss

    Auszug aus BFH, 06.12.1989 - II B 146/89
    Denn die Bewilligung von PKH erfolgt für jeden Rechtszug gesondert (§ 142 Abs. 1 FGO, § 119 Satz 1 ZPO; BFH-Beschluß vom 1.Juni 1988 II S 6-8/88, BFH/NV 1988, 659, 660).
  • BFH, 04.12.1996 - V S 10/96

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Dies war indessen selbst dann notwendig, wenn sie eine dahingehende Erklärung bereits einem anderen Antrag auf Bewilligung von PKH beigefügt haben sollte (BFH-Beschluß vom 6. Dezember 1989 II B 146/89, BFH/NV 1990, 797).
  • BFH, 29.05.1991 - V S 6/91
    BFH-Beschluß vom 29. August 1990 II B 146/89.
  • BFH, 05.12.1990 - II B 103/90
    Eine diesbezügliche Mitteilung kann keine rechtliche Wirksamkeit erlangen, wenn der Prozeßbevollmächtigte nicht die Bestellung eines anderen postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten angezeigt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 6.12.1989 II B 146/89).
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